Druckversion

dieser Seite anzeigen

Impressum

Bundesverband Lebensrecht
Fehrbelliner Straße 99
10119 Berlin
Telefon: 030/44058866
Telefax: 030/44058867
info at bv-lebensrecht.de

V.i.S.d.P.

Martin Lohmann

Bankverbindung

Bank für Sozialwirtschaft
BLZ 100 205 00
Konto 3 246 800

Technische Umsetzung

b:dreizehn mit TYPO3

Wußten Sie, dass...?

  • Abtreibung in Deutschland genau genommen verboten ist und nur unter bestimmten Bedingungen (§218) straffrei bleibt?
  • die Schmerzempfindlichkeit des Kindes ab der 8. Schwangerschaftswoche beginnt, und dass bereits 20 Tage nach der Befruchtung das Herz schlägt?
  • bei Diagnose einer Behinderung das ungeborene Kind oft noch bis unmittelbar vor dem Entbindungstermin abgetrieben wird?
  • seit der faktischen Freigabe der Abtreibung 1974 offiziell rund 4,5 Millionen ungeborene Kinder getötet wurden? Berlin hat 3,4 Millionen Einwohner!

Das Bundesverfassungsgericht in den Leitsätzen zum Urteil des Zweiten Senats vom 28.05.1993:

"Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben zu schützen. Zum menschlichen Leben gehört auch das ungeborene. Auch ihm gebührt der Schutz des Staates. Die Verfassung untersagt nicht nur unmittelbare Eingriffe in das ungeborene Leben, sie gebietet dem Staat auch, sich schützend und fördernd vor dieses Leben zu stellen."

Wir fordern:

Der Gesetzgeber muss endlich seiner Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht nachkommen!