Wußten Sie, dass...?
- Abtreibung in Deutschland genau genommen verboten ist und nur unter bestimmten Bedingungen (§218) straffrei bleibt?
- die Schmerzempfindlichkeit des Kindes ab der 8. Schwangerschaftswoche beginnt, und dass bereits 20 Tage nach der Befruchtung das Herz schlägt?
- bei Diagnose einer Behinderung das ungeborene Kind oft noch bis unmittelbar vor dem Entbindungstermin abgetrieben wird?
- seit der faktischen Freigabe der Abtreibung 1974 offiziell rund 4,5 Millionen ungeborene Kinder getötet wurden? Berlin hat 3,4 Millionen Einwohner!
Das Bundesverfassungsgericht in den Leitsätzen zum Urteil des Zweiten Senats vom 28.05.1993:
"Das Grundgesetz verpflichtet den Staat, menschliches Leben zu schützen. Zum menschlichen Leben gehört auch das ungeborene. Auch ihm gebührt der Schutz des Staates. Die Verfassung untersagt nicht nur unmittelbare Eingriffe in das ungeborene Leben, sie gebietet dem Staat auch, sich schützend und fördernd vor dieses Leben zu stellen."
Wir fordern:
Der Gesetzgeber muss endlich seiner Beobachtungs- und Nachbesserungspflicht nachkommen!

